Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB

Bartoszewicz und Meyer GbR – Buffalo Movement Functional Fitness Stand: 31. März 2026 Status: FINAL

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen

Bartoszewicz und Meyer GbR
-Buffalo Movement Functional Fitness- 
vertreten durch die Gesellschafter Stefan Meyer und Lidia Bartoszewicz 
Scheidtbachstraße 6–10, 51469 Bergisch Gladbach 
E-Mail: info@buffalomovement.com Telefon: 02202 9571800 
(nachfolgend „Anbieter“)

und der jeweiligen Kundin bzw. dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Sie“) über die Erbringung von Trainings- und Fitnessdienstleistungen. 
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen und Vertragsschlüsse, die über die Buchungsplattform Eversports (www.eversports.de), über die auf der Website des Anbieters eingebundene Eversports-Buchungsstrecke oder vor Ort im Studio erfolgen. Dies umfasst insbesondere Mitgliedschaftsverträge, 10er-Karten, Einzelbuchungen, Probetrainings und gesondert buchbare Zusatzleistungen. Nicht erfasst sind gesonderte Firmenfitness- oder Wellpass-Auflagenvereinbarungen, soweit diese eigenständige oder abweichende Regelungen enthalten. 
(3) Die Buchung und Verwaltung erfolgt über die Plattform der Eversport GmbH (FN 404544v), Jakov-Lind-Straße 13, 1020 Wien, Österreich (Markenname: „Eversports“). Ihr Vertragsverhältnis mit dem Anbieter und Ihr Nutzungsvertrag mit Eversports sind voneinander unabhängig. Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Anbieter. Für die Nutzung der Eversports-Plattform gelten die Nutzungsbedingungen von Eversports. 
(4) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Es handelt sich um Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB. 
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung 

(1) Die Darstellung der Leistungsangebote (Mitgliedschaften, 10er-Karten, Einzelkurse, Probetrainings und Zusatzleistungen) auf der Eversports-Buchungsseite oder auf der in die Website eingebundenen Eversports-Buchungsstrecke stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Sie (invitatio ad offerendum). Durch die Buchung über Eversports geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt vorbehaltlich der Einhaltung zwingender gesetzlicher Formerfordernisse des elektronischen Geschäftsverkehrs durch die Buchungs- oder Bestellbestätigung des Anbieters zustande. 
(2) Bei Vertragsschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten die gesetzlichen Informationspflichten und die Anforderungen des § 312j BGB. Soweit die technische Bestellstrecke durch Drittanbieter wie Eversports bereitgestellt wird, richtet sich die konkrete Ausgestaltung der Checkout-Seiten nach deren Systemumgebung. 
(3) Sie erhalten nach Abschluss der Buchung eine Bestätigungs-E-Mail mit den wesentlichen Vertragsdetails (Art der Leistung, Preis, ggf. Laufzeit und Kündigungsmodalitäten). Der Vertragstext wird nicht gesondert vom Anbieter gespeichert. Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus der Bestellbestätigung, den bei Vertragsschluss einbezogenen AGB und der jeweils gebuchten Leistung. 
(4) Bei Mitgliedschaftsverträgen setzt die Buchung über Eversports die vorherige Freischaltung durch den Anbieter voraus. Die Freischaltung erfolgt nach einem Probetraining im Studio. Ohne Freischaltung ist der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags über Eversports nicht möglich. 
(5) Das Probetraining begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis. Das Probetraining umfasst zwei (2) Trainingseinheiten zum Preis von je 10,00 EUR (insgesamt 20,00 EUR) und wird als einheitliches Leistungspaket über Eversports gebucht. Die beiden Trainingseinheiten sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum frei auf verfügbare Kurstermine einlösbar. Soweit der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gilt die Widerrufsbelehrung nach § 5. Im Checkout-Prozess ist folgende Zustimmung per Checkbox zu erteilen: „Ich stimme ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und nehme zur Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung beider Trainingseinheiten erlischt.“ Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung beider Trainingseinheiten (§ 356 Abs. 4 BGB). Wird nach Einlösung der ersten Trainingseinheit widerrufen, ist Wertersatz für die bereits erbrachte Einheit zu leisten (§ 357a BGB). Die Bestimmungen zur Haftung (§ 9), zur Hausordnung (§ 8) und zur Eigenverantwortung (§ 8 Abs. 2a) gelten für die Dauer des Probetrainings entsprechend. 
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.

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§ 3 Leistungsbeschreibung 

(1) Der Anbieter betreibt eine Functional-Fitness-Trainingsstätte (nachfolgend „Studio“) in 51469 Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 6–10. Das Trainingsangebot umfasst trainergeleitete Kurse in kleinen Gruppen mit begrenzter Teilnehmerzahl sowie freie Trainingszeiten (Open Gym). 
(2) Das Trainingsangebot umfasst insbesondere

  • • Hyrox-Kurse 
  • • Conditioning-Kurse 
  • • Fitness-Kurse 
  • • Open Gym / Open Box (während der regulären Öffnungszeiten) 
  • • Oly / Oly Basic (Olympic Weightlifting) 
  • • Team-Kurse 
  • • Alle weiteren vom Anbieter angebotenen Kursformate

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Buchung von Kursplätzen und Open-Gym-Zeiten über das Buchungssystem innerhalb des jeweiligen Abrechnungsmonats. Die Anzahl der pro Abrechnungsmonat buchbaren Kursplätze richtet sich nach dem gewählten Mitgliedschaftsmodell. Die jeweils verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die zugehörigen monatlichen Beiträge ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf der Eversports-Buchungsseite. Der Abrechnungsmonat beginnt jeweils mit dem Tag der monatlichen Beitragsabbuchung. Die monatlichen Beiträge vergüten die Berechtigung zur Nutzung des Trainingsangebots und der Studioinfrastruktur gemäß den Bestimmungen dieser AGB. 
(3) Das Training kann nach Ankündigung durch den Anbieter auch auf Flächen außerhalb der Studioräumlichkeiten stattfinden. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für solche Trainingseinheiten entsprechend. 
(4) Über das reguläre Trainingsangebot hinaus kann der Anbieter kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten, insbesondere Workshops, Seminare, 1:1 Personal Training und Sonderkurse. Diese Zusatzleistungen sind gesondert zu buchen und nicht Bestandteil der Mitgliedschaft. 
(5) Der Anbieter behält sich vor, das Kursangebot nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) aus sachlichem Grund anzupassen, insbesondere neue Kursformate einzuführen oder bestehende Kurszeiten zu ändern, solange Charakter und Kernangebot insgesamt vergleichbar bleiben. Änderungen des Kursangebots werden mindestens vier Wochen im Voraus über das Buchungssystem und die Website des Studios bekanntgegeben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. 
(6) Die Teilnahme an Kursen richtet sich nach der verfügbaren Kapazität. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Kursen, zu bestimmten Zeiten oder bei bestimmten Trainerinnen und Trainern besteht nicht. Die Buchung einzelner Kursplätze erfolgt über Eversports vorbehaltlich der verfügbaren Plätze. 
(7) Buchungsmöglichkeiten sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Kann der Anbieter das Trainingsangebot aus Gründen, die er zu vertreten hat (insbesondere Kursausfall ohne Ersatzangebot, Betriebsschließung), nicht im vertraglich vorgesehenen Umfang erbringen, wird der Beitrag anteilig erstattet oder die Laufzeit entsprechend verlängert. Das Recht zur Beantragung einer Ruhezeit bei ärztlich nachgewiesener Erkrankung oder Schwangerschaft (§ 7 Abs. 8) bleibt unberührt. 
(8) Das Studio schließt regelmäßig zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in einer Woche während der Sommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen (Betriebsferien). Die Gesamtdauer der Betriebsferien beträgt höchstens 14 Kalendertage pro Kalenderjahr. Die geplanten Schließzeiten werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres über das Buchungssystem und die Website des Studios bekanntgegeben. Der Monatsbeitrag bleibt während der Betriebsferien nach Satz 1 unverändert, da die Schließzeiten bei der Kalkulation der Monatsbeiträge berücksichtigt sind. Für jeden zusätzlichen vollständigen Schließtag, der über die planmäßigen Betriebsferien nach Satz 1 hinausgeht und vom Anbieter zu vertreten ist, erhält das Mitglied eine anteilige Geldgutschrift auf die nächste fällige Monatsrate in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags je Schließtag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Die Gültigkeitsdauer von 10er-Karten (§ 7 Abs. 9) verlängert sich um die Dauer der Betriebsferien, sofern die Karte während der Betriebsferien gültig war.

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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Die jeweils gültigen Preise für Mitgliedschaften, 10er-Karten, Einzelbuchungen und gesonderte Zusatzleistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters auf der Eversports-Buchungsseite. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 
(2) Bei erstmaligem Abschluss einer Wellpass-Nutzungsvereinbarung wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 44,00 EUR erhoben. Die Aufnahmegebühr deckt die Einrichtung der Mitgliedschaft, insbesondere die persönliche Sicherheitseinweisung (Gerätehandhabung, Freihantelbereich, Notfallverfahren), die Anlage des Mitgliedskontos, die Einrichtung des Buchungszugangs und die Verarbeitung der Vertragsdokumentation. Die Sicherheitseinweisung erfolgt zu Beginn der ersten Kursteilnahme durch das Trainerpersonal. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag fällig; bei Wellpass-Mitgliedern erfolgt die Abrechnung gemäß der Wellpass-Nutzungsvereinbarung. Bei einem Widerruf des Vertrags innerhalb der Widerrufsfrist wird die Aufnahmegebühr vollständig erstattet. Privatmitglieder, die einen Mitgliedschaftsvertrag ohne Wellpass-Nutzungsvereinbarung abschließen, zahlen keine Aufnahmegebühr. Die persönliche Sicherheitseinweisung zu Beginn der ersten Kursteilnahme findet für alle Mitglieder (Privat und Wellpass) gleichermaßen statt und ist für Privatmitglieder kostenfrei. 
(3) Bei Mitgliedschaftsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Sie erteilen dem Anbieter hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über den Einzug erfolgt mindestens fünf Kalendertage vor dem Belastungsdatum.

Zahlungsempfänger: Bartoszewicz und Meyer GbR – Buffalo Movement Functional Fitness 
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE72ZZZ00001774064

(4) Bei 10er-Karten und Einzelbuchungen erfolgt die Zahlung über die von Eversports angebotenen Zahlungsmethoden (insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal). Der Betrag wird mit der Buchung fällig. 
(5) Bei Workshops, Seminaren, 1:1 Personal Training und sonstigen gesondert buchbaren Zusatzleistungen erfolgt die Zahlung über die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der Betrag wird mit Vertragsschluss fällig, sofern im Buchungsprozess nichts Abweichendes ausgewiesen ist. 
(6) Kommt es zu einer Rücklastschrift, die von Ihnen zu vertreten ist, tragen Sie die hierdurch entstehenden Bankgebühren in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Ihnen steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. 
(7) Der Anbieter ist berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn sich die für den Studiobetrieb maßgeblichen Kosten wesentlich verändern. Maßgebliche Kostenpositionen sind insbesondere:

 a) Miete und mietbezogene Nebenkosten, 
• b) Energie- und Betriebskosten, 
• c) Personalkosten, 
• d) Versicherungen sowie 
• e) notwendige Lizenz- und Systemkosten (z. B. Buchungs- und Zahlungsabwicklung).

Die Anpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die Kostensteigerung nachweislich eingetreten ist und sich auf die Kalkulation der Mitgliedsbeiträge auswirkt. Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt. 
(8) Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und erläutert dabei die wesentlichen Gründe. Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung. 
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§ 5 Widerrufsbelehrung 

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verträge, die im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen werden. Bei Vertragsschluss im Studio vor Ort besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht

Widerrufsrecht 

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Bartoszewicz und Meyer GbR
- Buffalo Movement Functional Fitness - 
Scheidtbachstraße 6–10, 51469 Bergisch Gladbach 
E-Mail: info@buffalomovement.com Telefon: 02202 9571800

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

(5) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Anbieter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
(6) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts 

(7) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Hinweis zu Einzelbuchungen 

(8) Bei Verträgen über einzelne Kursteilnahmen oder sonstige termingebundene Leistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 6 Stornierung und Umbuchung

(1) Die Stornierung gebuchter Kurse erfolgt über das Buchungssystem Eversports. Folgende Stornierungsfristen gelten:

  • Stornierung bis spätestens drei (3) Stunden vor Kursbeginn.

(2) Eine rechtzeitige Stornierung innerhalb der genannten Fristen ist kostenfrei. Der stornierte Kursplatz steht Ihnen innerhalb desselben Abrechnungsmonats erneut zur Buchung zur Verfügung. 
(3) Umbuchungen auf einen anderen Kurstermin sind jederzeit möglich, sofern im gewünschten Kurs Plätze verfügbar sind. Eine Umbuchung setzt die rechtzeitige Stornierung der ursprünglichen Buchung voraus. 
(4) Erscheinen Sie trotz bestehender Buchung nicht zum Kurs, ohne rechtzeitig storniert zu haben (No-Show), wird der gebuchte Kursplatz als wahrgenommen gezählt. Es fällt keine zusätzliche Gebühr an. Ab dem dritten No-Show innerhalb von dreißig (30) Tagen ist der Anbieter berechtigt, das Buchungsverhalten vorübergehend auf eine (1) aktive Buchung gleichzeitig für die Dauer von vierzehn (14) Tagen zu beschränken. Die Beschränkung wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Die Buchungsbeschränkung lässt den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Buchungsmöglichkeiten unberührt. 

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§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung 

(1) Der Mitgliedschaftsvertrag beginnt mit dem vereinbarten Startdatum. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monate. 
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Nach der Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Die Kündigung wird einen (1) Monat nach Zugang wirksam. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet. (3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sie liegt insbesondere vor, wenn Ihnen die Nutzung der Leistungen dauerhaft und erheblich unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere bei:

  •  a) dauerhaft ärztlich nachgewiesener Trainingsunfähigkeit (einschließlich ärztlich angeordnetem Sportverbot),
  •  b) dauerhafter Schließung des Studiobetriebs.

(3a) Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz dauerhaft an einen Ort verlegt, der mehr als 30 km vom Studio entfernt liegt. Der Umzug ist durch eine Meldebestätigung oder ein vergleichbares amtliches Dokument nachzuweisen. Die Kündigung wird mit Vorlage des Nachweises (Meldebestätigung oder vergleichbares amtliches Dokument) zum Ende des laufenden Monats wirksam. 
(4) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:

  •  a) wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung (§ 8), 
  •  b) respektlosem, beleidigendem, diskriminierendem oder aggressivem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, dem Personal oder Dritten, •
  • c) nachhaltiger Störung des Trainings- oder Studiobetriebs, •
  • d) Zahlungsverzug von mindestens zwei (2) Monatsbeiträgen trotz Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung kann per E-Mail, Brief oder über die Eversports-Plattform erklärt werden. Sofern der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde, kann die Kündigung zusätzlich über die Online Kündigungsfunktion gemäß § 312k BGB auf der Website des Anbieters erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. 
(6) Ein Wechsel in ein höherwertiges Mitgliedschaftsmodell (Upgrade) ist jederzeit zum nächsten Abrechnungsmonat möglich. Upgrades erfolgen ausschließlich über das Studio (per E-Mail an info@buffalomovement.com oder vor Ort). Das Studio bestätigt das Upgrade schriftlich unter Angabe der neuen Mindestlaufzeit. Mit dem Upgrade beginnt eine neue Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Abrechnungsmonat. Die Aufnahmegebühr fällt bei einem Upgrade nicht erneut an. (6a) Ein Wechsel in ein geringerwertiges Mitgliedschaftsmodell (Downgrade) ist nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende möglich. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Abrechnungsmonat. 
(7) Vertragsübertragung: Auf Anfrage kann der Anbieter einer Übertragung der Mitgliedschaft auf eine Ersatzperson zustimmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine Übertragung ist nur möglich, wenn keine Zahlungsrückstände bestehen und die Ersatzperson zu den bestehenden Vertragsbedingungen in den Vertrag eintritt. 
(8) Bei ärztlich nachgewiesener Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft, die eine Trainingsteilnahme für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen ausschließt, können Sie eine Ruhezeit beantragen. Die Ruhezeit beginnt frühestens mit dem Tag der Vorlage des ärztlichen Attests. Während der Ruhezeit ruht die Beitragspflicht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Die Ruhezeit beträgt höchstens zwölf (12) Monate je Antragsgrund. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Absatz 3. 
(9) 10er-Karten berechtigen zur Buchung der auf der Karte angegebenen Anzahl von Kurseinheiten. Der Kaufpreis wird mit der Buchung der Karte fällig. 10er-Karten sind bis zum Ablauf des dritten auf das Kaufjahr folgenden Kalenderjahres gültig und damit mindestens bis zum Ende des dritten auf den Kauf folgenden Kalenderjahres nutzbar. 10er-Karten sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. 10er-Karten haben keine Mindestlaufzeit und sind nicht kündbar. Soweit eine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt, erinnert der Anbieter in der Regel etwa vier Wochen vor Ablauf an das bevorstehende Fristende; das Ausbleiben einer Erinnerung lässt die vereinbarte Gültigkeit unberührt. Ein bei Ablauf rechnerisch verbleibender Restwert nicht genutzter Einheiten wird auf Antrag auf den Kauf einer neuen 10er-Karte oder eines vergleichbaren Kurskontingents angerechnet, wenn der Antrag innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablauf gestellt wird. Der rechnerische Restwert ergibt sich aus dem anteiligen Wert der bei Ablauf noch nicht eingelösten Einheiten. 

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§ 8 Hausordnung und Verhalten 

(1) Sie verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Mitgliedern sowie dem Personal des Studios. 
(2) Den Anweisungen des Trainer- und Betreuungspersonals ist während des Trainings Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Sicherheitshinweise bei der Arbeit mit freien Gewichten und bei komplexen Bewegungsabläufen. (2a) Die Teilnahme am Training erfolgt in Kenntnis der sporttypischen Risiken des Functional Fitness-Trainings, insbesondere bei Übungen mit freien Gewichten, komplexen Bewegungsabläufen und hoher Intensität. Sie versichern, dass Ihnen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder eine Schwangerschaft sind dem Anbieter vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Bei Zweifeln an der Sporttauglichkeit wird die vorherige ärztliche Abklärung empfohlen. Medizinische Beratung ist nicht Gegenstand des Leistungsangebots. (2b) Die Teilnahme an Olympic-Lifting-Kursen (Oly, Oly Basic) setzt eine vorherige Sicherheitseinweisung voraus. Die Einweisung umfasst Technikgrundlagen (insbesondere Snatch, Clean & Jerk), Abwurfflächen und Sicherheitsregeln und gilt für alle Mitglieder (Privat und Wellpass gleichermaßen). Die Einweisung wird durch das Trainerpersonal durchgeführt und dokumentiert. 
(3) Im Studio ist angemessene Sportkleidung und geeignetes Schuhwerk zu tragen. Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach Nutzung ordnungsgemäß zurückzuräumen. 
(4) Die Teilnahme am Training unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, betroffene Personen von der Trainingsteilnahme auszuschließen. 
(5) Foto- und Videoaufnahmen im Studio sind nur mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der übrigen Anwesenden zulässig. Aufnahmen, auf denen andere Mitglieder oder Personal erkennbar abgebildet sind, dürfen nur mit deren Einwilligung angefertigt und veröffentlicht werden. Der Anbieter kann das Anfertigen von Aufnahmen in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten untersagen. 
(6) Der Anbieter kann eine Hausordnung erlassen und im Studio aushängen. Die Hausordnung wird Ihnen bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen der Hausordnung werden Ihnen in Textform mitgeteilt. Die Hausordnung konkretisiert die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln. Sie begründet keine über diese AGB hinausgehenden wesentlichen Pflichten. 
(7) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB ist der Anbieter berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Vor Ausspruch eines Hausverbots wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, es sei denn, die sofortige Durchsetzung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.

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§ 9 Haftung 

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. 
(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte sonstige Sachschäden ist ausgeschlossen. 
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 
(6) Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet der Anbieter nur im Rahmen der vorstehenden Absätze 1 bis 5. Der Anbieter empfiehlt, Wertgegenstände nicht im Studio aufzubewahren oder diese während des Trainings in den bereitgestellten Ablagefächern zu deponieren. Die Ablagefächer sind nicht abschließbar; die Aufbewahrung erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Die Bereitstellung von Ablagefächern begründet kein Verwahrungsverhältnis. 
(7) Schäden an Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung verursacht werden, haben Sie nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Die übliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch stellt keinen Schaden dar.

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§ 10 Datenschutz 

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). 
(2) Zur Vertragsverwaltung, Buchung und Zahlungsabwicklung werden personenbezogene Daten an die Eversport GmbH (FN 404544v), Jakov-Lind-Straße 13, 1020 Wien, Österreich als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO weitergegeben. Zwischen dem Anbieter und Eversports besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Soweit der Plattformbetreiber personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet (z. B. Betrieb und Sicherheit der Plattform, Eversports-Account), erfolgt dies in eigener Verantwortlichkeit nach dessen Datenschutzhinweisen. 
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den verarbeiteten Datenkategorien, zu Empfängern, zu Speicherdauern und zu Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Die Datenschutzerklärung wird Ihnen vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist, soweit bereits auf der Website veröffentlicht, unter https://www.buffalomovement.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
(4) Foto- und Videoaufnahmen von Ihnen durch den Anbieter finden ausschließlich mit Ihrer vorherigen, ausdrücklichen und gesonderten Einwilligung statt. Die Einwilligung wird auf einem separaten Formular eingeholt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen. Die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf Ihr Vertragsverhältnis.

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§ 11 Mitgliedschaft für Minderjährige (Kids Klub / Teens Kurse) 

(1) Verträge über die Teilnahme Minderjähriger am Kids Klub oder an Teens-Kursen werden ausschließlich mit einem sorgeberechtigten Elternteil als Vertragspartner geschlossen. Der Minderjährige ist Nutzungsberechtigter. Der Vertragspartner haftet für die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Die Teilnahme am Kids Klub und an Teens-Kursen richtet sich nach den jeweils für das konkrete Angebot veröffentlichten Altersgruppen in Kursbeschreibung, Preisliste oder sonstiger Angebotsdarstellung bei Vertragsschluss. Der Anbieter kann im Einzelfall aus Sicherheitsgründen eine abweichende Alterszuordnung festlegen. 
(1a) Mitgliedschaften im Kids Klub und Teens-Bereich sind monatlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. 
(1b) Kids Klub: 7–11 Jahre. Teens: ab 14 Jahre. Teilnehmer im Alter von 12–13 Jahren werden grundsätzlich dem Kids Klub zugeordnet. Auf Einzelfallbasis kann das Trainerpersonal nach Beurteilung der sportlichen Eignung eine Teilnahme am Teens-Kurs gestatten. Voraussetzung ist die schriftliche Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter. (1c) Während der Kids-Klub-Kurszeit (Mittwoch) steht der Begleitperson ein kostenloser Zugang zum Open-Gym-Bereich zur Verfügung. Die Begleitperson unterliegt der Hausordnung und den Haftungsregelungen. 
(2) Der unterzeichnende Elternteil versichert, dass er zur Vertretung des anderen sorgeberechtigten Elternteils berechtigt ist, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht. Auf Verlangen ist ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts oder eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils vorzulegen. 
(3) Während der Kurszeiten übernimmt der Anbieter die Aufsicht über die teilnehmenden Minderjährigen. Die nachstehenden Zeitangaben beschreiben den regelmäßigen organisatorischen Betreuungsrahmen des Anbieters; zwingende gesetzliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten im Einzelfall bleiben unberührt. Die Übergabe an das Trainer- oder Betreuungspersonal soll frühestens fünfzehn (15) Minuten vor Kursbeginn erfolgen. Die regelmäßige Abholung soll spätestens fünfzehn (15) Minuten nach Kursende durch einen Sorgeberechtigten oder eine von diesem schriftlich benannte Abholperson erfolgen. Wird ein Kind darüber hinaus nicht sicher übergeben und liegt keine wirksame Erklärung zum selbständigen Heimweg vor, trifft der Anbieter die im Einzelfall erforderlichen angemessenen Sicherungs- und Betreuungsmaßnahmen bis zur sicheren Übergabe. Eine gesonderte Begleitung des Hin- und Rückwegs schuldet der Anbieter nicht. 
(4) Soll der Minderjährige den Heimweg nach Kursende selbständig antreten, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese Erklärung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Der Anbieter kann im Einzelfall trotz vorliegender Erklärung aus konkreten Sicherheitsgründen eine Abholung verlangen. 
(5) Die pünktliche Abholung des Minderjährigen nach Kursende ist erforderlich. Wird ein Kind nicht innerhalb von fünfzehn (15) Minuten nach Kursende abgeholt und liegt keine Einverständniserklärung für den selbständigen Heimweg vor, wird der Anbieter die Sorgeberechtigten sowie, soweit benannt, weitere Notfallkontakte unverzüglich kontaktieren. Wiederholte erhebliche Verspätungen können nach vorheriger Abmahnung als erhebliche Störung des Betreuungsablaufs behandelt werden und organisatorische Beschränkungen oder als letztes Mittel eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen, sofern mildere Mittel nicht ausreichen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, im Notfall alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Rettungsdienst zu verständigen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Die Sorgeberechtigten werden unverzüglich informiert. 
(7) Die Sorgeberechtigten versichern, dass dem Minderjährigen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind vor der ersten Trainingsteilnahme schriftlich mitzuteilen. Der Anbieter kann bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte die Vorlage einer ärztlichen Sporttauglichkeitsbescheinigung verlangen. 
(8) Die Teilnahme am Eltern/Kind-Kurs zählt als regulärer Kursbesuch und kann mit jeder Mitgliedschaftsform gebucht werden, die den Zugang zu Kursen einschließt. Beim Eltern/Kind Kurs verbleibt die Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind grundsätzlich beim anwesenden Elternteil. Allein durch eine kurzzeitige Abwesenheit des Elternteils (z. B. Toilettengang) wird regelmäßig keine eigenständige Aufsichtspflicht des Anbieters begründet; der Elternteil hat in diesem Fall sicherzustellen, dass das Kind nicht unbeaufsichtigt an Geräten oder Übungen teilnimmt. Unberührt bleibt eine im Einzelfall tatsächlich übernommene Obhut sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Anbieters. 
(9) Bei Erreichen der Volljährigkeit des Nutzungsberechtigten kann der Vertrag auf diesen umgeschrieben werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem volljährig gewordenen Nutzungsberechtigten. 

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§ 12 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben auch außerhalb der Textform Vorrang (§ 305b BGB). 
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom-I-VO). 
(4) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. 
(5) Die Europäische Kommission stellt seit dem 20. Juli 2025 keine Plattform zur Online Streitbeilegung mehr bereit.

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Anhang: Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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An: 

Bartoszewicz und Meyer GbR 
Buffalo Movement Functional Fitness 
Scheidtbachstraße 6–10 51469 Bergisch Gladbach 
E-Mail: info@buffalomovement.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (\) den von mir/uns (\) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Bestellt am (\) / erhalten am (\): ___________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________

________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

________________________________________________________________

Datum: _________________________________________________________

(\) Unzutreffendes streichen.

 

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